Verbotszeichen nach alter BGV A8 und ASR A 1.3 (2007)
Kaufen Sie direkt ab Hersteller im Onlineshop Verbotszeichen nach Norm BGV A8 und DIN als Verbotsschilder in Folie oder als Schild.6 Produkte mit 52 Varianten gefunden
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Für Fußgänger verboten (BGV A8 P 03)
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Hinter den Schwenkarm treten verboten nach DIN 4844-2 (P 023)
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Verbotsschilder tragen wesentlich dazu bei, Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Das Verbotsschild untersagt gefährliche Handlungen und sorgt zugleich für eine Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter. Überall dort, wo eine Gefahr nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, können entsprechende Hinweisschilder die Sicherheit am Arbeitsplatz deutlich verbessern.
Bohmeyer & Schuster bietet Ihnen eine breite Auswahl an Verbotszeichen für die fachgerechte Kennzeichnung Ihrer Betriebsräume. Unsere praxisbewährten Schilder nach BGV A8 und ASR A 1.3 kennzeichnen Verbote jeder Art klar verständlich durch Piktogramme.
Seit März 2013 sind die neuen Verbotsschilder gemäß ASR A 1.3 (2013) und ISO 7010 in Kraft. Für die betriebliche Sicherheitskennzeichnung empfehlen wir den Gebrauch der neuen Schilder, die Sie bei uns ebenfalls bestellen können. Die bisherigen Verbotszeichen nach Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 sind jedoch in bestimmten Branchen immer noch gültig und können unter bestimmten Voraussetzungen weiter verwendet werden.
Für Ihre Verbotskennzeichnung nach BGV A8 liefern wir Ihnen die regelkonformen Hinweisschilder in verschiedenen Größen. Einige Zeichen erhalten bei uns ebenfalls als reflektierendes oder langnachleuchtend es Hinweisschild, sodass die normgerechte Beschilderung in allen Arbeitsbereichen gewährleistet ist.
Ein entsprechendes Piktogramm-Schild zeigt dem Personal an, welche Verbote im beschilderten Bereich gelten und welche Verhaltensregeln in Gefahrenbereichen zu beachten sind. Kennzeichnen Sie Gefahren am Arbeitsplatz umfassend durch das vorgesehene Schild, um Ihr Personal zur Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen aufzufordern.
Wir liefern alle gängigen Verbotsschilder für Ihre elektrischen Anlagen, darunter das Verbotsschild "Nicht schalten", "Nicht berühren" und "Mit Wasser löschen verboten". In der Ausführung aus selbstklebender Folie können die Schilder direkt an der Anlage verklebt werden. Bei Bedarf erhalten Sie jedes Verbotsschild ebenfalls als stabiles Kunststoff -Schild sowie gegebenenfalls aus weiteren Materialien.
Darüber hinaus liefern wir das Verbotsschild "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" in mehreren Größen für die Sicherheitskennzeichnung gemäß BGV A8. Um die geltenden Verbote weiter zu konkretisieren, bieten wir Ihnen in unserem Sortiment ebenfalls eine Auswahl an ergänzenden Textschildern nach BGV A8 an.
Kennzeichnen Sie Verbote am Arbeitsplatz durch normgerechte Hinweisschilder und sichern Sie Mensch und Material gegen schwerwiegende Arbeitsunfälle ab. Alle Verbotszeichen erhalten Sie bei Bohmeyer & Schuster im Online-Versand mit attraktiven Mengenrabatten für größere Bestellungen.
Bohmeyer & Schuster bietet Ihnen eine breite Auswahl an Verbotszeichen für die fachgerechte Kennzeichnung Ihrer Betriebsräume. Unsere praxisbewährten Schilder nach BGV A8 und ASR A 1.3 kennzeichnen Verbote jeder Art klar verständlich durch Piktogramme.
Praxiserprobte Verbotsschilder nach BGV A8
Das Verbotsschild ist Teil der betrieblichen Sicherheitskennzeichnung und in vielen Arbeitsbereichen gesetzlich vorgeschrieben. Verbotsschilder bestehen immer aus einem allgemeinen Verbotszeichen in rot-weißer Farbe, kombiniert mit einem schwarzen Piktogramm. Die Piktogramme zeigen die jeweiligen Verbote genauer an, um so leicht verständlich auf konkrete Gefahren aufmerksam zu machen.Seit März 2013 sind die neuen Verbotsschilder gemäß ASR A 1.3 (2013) und ISO 7010 in Kraft. Für die betriebliche Sicherheitskennzeichnung empfehlen wir den Gebrauch der neuen Schilder, die Sie bei uns ebenfalls bestellen können. Die bisherigen Verbotszeichen nach Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 sind jedoch in bestimmten Branchen immer noch gültig und können unter bestimmten Voraussetzungen weiter verwendet werden.
Für Ihre Verbotskennzeichnung nach BGV A8 liefern wir Ihnen die regelkonformen Hinweisschilder in verschiedenen Größen. Einige Zeichen erhalten bei uns ebenfalls als reflektierendes oder langnachleuchtend es Hinweisschild, sodass die normgerechte Beschilderung in allen Arbeitsbereichen gewährleistet ist.
Betriebsräume und Arbeitsgeräte normgerecht kennzeichnen
Bohmeyer & Schuster bietet Ihnen eine große Auswahl an Verbotszeichen für Betriebs- und Arbeitsstätten. Unsere Hinweisschilder machen schon von Weitem auf Gefahren aufmerksam, die von den Mitarbeitern nicht unmittelbar wahrgenommen werden. Dazu zählen unter anderem ungesicherte Flächen und Gerüste, schwenkende Maschinen oder Schneidgeräte sowie gefährliche Stoffe jeder Art.Ein entsprechendes Piktogramm-Schild zeigt dem Personal an, welche Verbote im beschilderten Bereich gelten und welche Verhaltensregeln in Gefahrenbereichen zu beachten sind. Kennzeichnen Sie Gefahren am Arbeitsplatz umfassend durch das vorgesehene Schild, um Ihr Personal zur Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen aufzufordern.
Verbotszeichen für elektrische Anlagen
Ein besonderes Risiko geht in den Betriebsräumen von elektrischen Anlagen aus. Bei unsachgemäßer Bedienung, beim Berühren spannungsgeladener Bauteile oder bei Löschversuchen mit Wasser besteht die Gefahr schwerer Stromunfälle. Jede Anlage sollte daher durch normgerechte Verbotsschilder ausreichend gekennzeichnet sein, um Mitarbeiter und insbesondere ortsfremde Personen auf geltende Verbote aufmerksam zu machen.Wir liefern alle gängigen Verbotsschilder für Ihre elektrischen Anlagen, darunter das Verbotsschild "Nicht schalten", "Nicht berühren" und "Mit Wasser löschen verboten". In der Ausführung aus selbstklebender Folie können die Schilder direkt an der Anlage verklebt werden. Bei Bedarf erhalten Sie jedes Verbotsschild ebenfalls als stabiles Kunststoff -Schild sowie gegebenenfalls aus weiteren Materialien.
Verbotsschild "Rauchen verboten" / "Offenes Licht verboten"
Das "Rauchen verboten" Schild dient am Arbeitsplatz nicht nur dem Nichtraucherschutz, sondern ist gerade im Umgang mit entzündbaren Stoffen auch für die betriebliche Sicherheit unverzichtbar. Damit in Ihren Lager- und Produktionsräumen immer sichere Arbeitsbedingungen herrschen, erhalten Sie das Hinweisschild "Rauchverbot" bei uns in verschiedenen Ausführungen nach BGV A8 und ASR A 1.3.Darüber hinaus liefern wir das Verbotsschild "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" in mehreren Größen für die Sicherheitskennzeichnung gemäß BGV A8. Um die geltenden Verbote weiter zu konkretisieren, bieten wir Ihnen in unserem Sortiment ebenfalls eine Auswahl an ergänzenden Textschildern nach BGV A8 an.
Ihr Verbotszeichen als Schild oder Aufkleber
Ihr Verbotsschild kaufen Sie bei uns direkt ab Hersteller in einer breiten Auswahl an Größen und Ausführungen. Unsere selbstklebenden Piktogramme können auf jeder glatten Fläche einfach verklebt werden und sind dadurch besonders vielseitig im Gebrauch. Für den dauerhaften Einsatz in Innen- und Außenbereichen erhalten Sie viele Schilder außerdem als besonders stabile Aluminium - oder Kunststoff-Schilder.Kennzeichnen Sie Verbote am Arbeitsplatz durch normgerechte Hinweisschilder und sichern Sie Mensch und Material gegen schwerwiegende Arbeitsunfälle ab. Alle Verbotszeichen erhalten Sie bei Bohmeyer & Schuster im Online-Versand mit attraktiven Mengenrabatten für größere Bestellungen.