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Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten (BGV A8 P 02)

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19 Varianten
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  • Material: Folie (selbstklebend) , Aluminium oder Kunststoff , wahlweise selbstklebend, langnachleuchtend  
  • Maße: 50, 100, 200, 315, 400 oder 600 mm Durchmesser
  • Grundfarbe: weiß / Piktogramm: schwarz / Rand: rot
  • langnachleuchtende Varianten erfüllen Leuchtklasse B bzw. C gemäß DIN 67510 / ISO 17398

  • Symbol nach BGV A8 und ASR A 1.3 (2007)
Für die Artikelnummer, Preise & Lieferzeiten klicken Sie bitte alle Wunscheigenschaften an
Beschreibung
Das Verbotsschild "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" kommt in Betriebsräumen zur Anwendung, in denen eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr herrscht. Entzündliche Stoffe müssen durch eine entsprechende Verbotskennzeichnung ausgewiesen sein, um schweren Brandverletzungen und Materialschäden vorzubeugen.

Kennzeichnen Sie leicht entzündbare Substanzen durch Verbotsschilder, um Ihre Mitarbeiter auf die Brandgefahr aufmerksam zu machen. Wir liefern Ihre Verbotszeichen in verschiedenen Varianten gemäß BGV A8 und ASR A 1.3 (2007), auf Wunsch auch in der langnachleuchtend en Ausführung.

Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.