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Parkwarntafeln | Nachtparktafeln

Bauartgeprüfte Nachtparktafeln in verschiedenen Reflexionsklassen, wahlweise in starrer oder klappbarer Ausführung.
4 Produkte mit 7 Varianten gefunden
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Parkwarntafel rot-weiß - klappbar und bauartgeprüft, RA3-reflektierend Parkwarntafel rot-weiß - klappbar und bauartgeprüft, RA3-reflektierend Parkwarntafel rot-weiß - klappbar und bauartgeprüft, RA3-reflektierend
ab 27,50 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (32,73 € inkl. MwSt.)
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2 Varianten
Parkwarntafel klappbar und bauartgeprüft, reflektierend Typ 2 Parkwarntafel klappbar und bauartgeprüft, reflektierend Typ 2 Parkwarntafel klappbar und bauartgeprüft, reflektierend Typ 2
ab 39,00 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (46,41 € inkl. MwSt.)
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2 Varianten
Kleine Parkwarntafel, bauartgeprüft - klappbar
ab 60,58 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (72,09 € inkl. MwSt.)
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2 Varianten
Kleine Parkwarntafel, bauartgeprüft - starr
ab 52,66 € Einzelpreis exkl. MwSt. zzgl. 19% MwSt (62,67 € inkl. MwSt.)
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1 Variante
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Nacht- und Parkwarntafel für Fahrzeuge und Anhänger

Jetzt eine Parkwarntafel und Nachtparktafel von Bohmeyer & Schuster kaufen und auf Nummer sicher gehen. Parkwarntafeln sind die günstige Möglichkeit Fahrzeuge und Anhänger in der Nacht sichtbar zu machen.

Parkwarntafeln dienen zur Kennzeichnung von parkenden Fahrzeugen bei Dunkelheit. Sie werden aus diesem Grund auch als Nachtparktafeln bezeichnet und dürfen nur an parkenden Fahrzeugen sichtbar sein. Ob ein Fahrzeug durch eine Parkwarntafel zu kennzeichnen ist, hängt von der Art des Fahrzeugs, vom zulässigen Gesamtgewicht und von der Parkstelle ab.

Parkwarntafeln gemäß StVO, TA 18b und DIN 67520

Die Nachtparktafel zeigt die seitliche Begrenzung eines parkenden Fahrzeugs an und ist grundsätzlich nur in geschlossenen Ortschaften zu verwenden. Zum Anzeigen der Parkwarntafel sind alle Fahrzeuge verpflichtet, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 t aufweisen, ausgenommen Pkws. Auch jede Art von Anhängern oder Lastzügen ist durch eine Nachtparktafel anzuzeigen. Im privaten Bereich betrifft die Regelung damit vor allem Wohnwagen sowie Wohn- und Transportanhänger über 3,5 t Gewicht. Die Kennzeichnungspflicht umschließt alle Fahrzeuge, die ganz oder teilweise auf der Fahrbahn parken, auch, wenn es sich beim Halteort um eine Parkbucht handelt.

Gebrauch, Größe und Ausführung der Nachtparktafel sind in der Straßenverkehrs-Ordnung und in den Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile (TA) festgelegt. Die europäische DIN-Norm 67520 bezüglich retroreflektierender Materialien zur Verkehrssicherung beschreibt außerdem die Anforderungen an alle retroreflektierenden Materialien. Sie erhalten bei uns ausschließlich Parkwarntafeln, die den Anforderungen von StVO und TA entsprechen, sowie ergänzend zur Parkwarntafel nach DIN-Norm auch eine Auswahl an Parkwarntafeln mit Hochleistungsreflektoren.

Korrekter Gebrauch der Parkwarntafel

Die Parkwarntafel darf nur an parkenden Fahrzeugen verwendet werden und ist an der Vorder- und Rückseite anzubringen. Zu kennzeichnen ist jeweils die Fahrzeug- oder Anhängerseite, die dem Verkehr zugewandt ist. Dabei ist zu beachten, dass die Nachtparktafel links- oder rechtsweisend gezeichnet ist; die weißen und roten Streifen müssen zur Fahrbahn hin nach außen und unten verlaufen.

Die Parkwarntafel kann in den zwei Größen 285 x 285 mm und 423 x 423 mm verwendet werden. Die Anbringung sollte so niedrig wie möglich erfolgen, jedoch in keinem Fall höher als 1 m über der Fahrbahn. Diese Angabe gilt für den höchsten Punkt der reflektierenden Fläche. Da der Gebrauch der Nachtparktafel nur bei parkenden Fahrzeugen zulässig ist, empfiehlt sich insbesondere bei häufigem Gebrauch die Montage von klappbaren Parkwarntafeln, die bei Nichtgebrauch einfach eingeklappt und befestigt werden können. Das amtliche Kennzeichen, Rückstrahler und andere sicherheitsrelevante Einrichtungen dürfen durch die Parkwarntafel nicht verdeckt sein.