Warn- und Konturmarkierung
Konturmarkierungen von BOHMEYER & SCHUSTER nach ECE 104 und StVZO zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen, wie Lkw, für Einsatzfahrzeuge der Polizei und Feuerwehr und Pkw-Anhänger. Ob für die Plane oder den Festaufbau, kaufen Sie jetzt Konturmarkierung nach Vorschrift. Mehr Infos zur Konturmarkierung
Konturmarkierung von BOHMEYER & SCHUSTER
Die Konturmarkierung von
BOHMEYER & SCHUSTER bietet effektive Lösungen, die sowohl
funktional als auch gesetzlich erforderlich sind. Unsere Produkte sind
speziell auf die Anforderungen von Einsatzfahrzeugen wie
Lkw über 7,5 t, Pkw-Anhängern über 3,5 t
sowie auf die Verwendung bei Einsatzfahrzeugen der
Polizei und Feuerwehr abgestimmt und erfüllen
die Richtlinien der
StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Für LKW über 7,5
t und Anhänger über 3,5 t sind Konturmarkierungen gesetzlich vorgeschrieben,
um die Sichtbarkeit und Sicherheit auf der Straße zu erhöhen. Diese
Anforderungen gelten für verschiedene Fahrzeugklassen und
tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu
verbessern. Mit hochwertigen Materialien und präziser Verarbeitung garantieren
wir eine hohe Sichtbarkeit und
Langlebigkeit der Konturmarkierungen, um sicherzustellen,
dass Ihre Fahrzeuge jederzeit optimal gekennzeichnet sind. Entdecken Sie auch
unsere Vielzahl an
Warntafeln für
Kraftfahrzeuge.
Häufige Fragen (FAQ) zur Konturmarkierung
Was ist eine Konturmarkierung?
Eine Konturmarkierung ist eine spezielle Kennzeichnung, die
dazu dient, die Umrisse von Fahrzeugen oder Anhängern deutlich sichtbar zu
machen. Sie ist besonders wichtig für Einsatzfahrzeuge, um
ihre Abmessungen bei schlechten Lichtverhältnissen oder ungünstigen
Wetterbedingungen klar darzustellen und somit die
Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Eine verbesserte
Reflektivität dieser Fahrzeuge kann Unfälle verhindern, die häufig durch das
Übersehen von großen Fahrzeugen in der Nacht verursacht
werden.
Warum ist die Konturmarkierung für Lkw und Pkw-Anhänger erforderlich?
Die Konturmarkierung ist für Lkw und
Pkw-Anhänger gesetzlich vorgeschrieben, um deren
Sichtbarkeit im Straßenverkehr zu verbessern. Laut
StVZO müssen bestimmte Fahrzeuge mit einer Konturmarkierung
versehen sein, um sowohl die Sicherheit zu erhöhen als auch Unfälle zu
vermeiden. Die spezifischen Anforderungen der UN ECE R 48 zur
farblichen Kennzeichnung von Fahrzeugteilen legen fest, welche Farben für die
Konturmarkierung an Fahrzeugseiten und -heck verwendet werden dürfen.
Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für die Konturmarkierung von Einsatzfahrzeugen?
Die gesetzlichen Anforderungen an die Konturmarkierung sind
in der StVZO und den entsprechenden EU-Richtlinien
festgelegt. Diese Vorschriften stellen sicher, dass Einsatzfahrzeuge wie
Polizei und Feuerwehr unter sämtlichen
Bedingungen gut sichtbar sind und schnell erkannt werden können.
Wo sollten die Konturmarkierungen angebracht werden?
Die Konturmarkierungen sollten an den seitlichen
Fahrzeugseiten und hinteren Flächen von Lkw und
Pkw-Anhängernangebracht werden, um maximale Sichtbarkeit zu
gewährleisten. Dies ist besonders wichtig für
Einsatzfahrzeuge, die in Notfällen schnell und sicher agieren
müssen.
Was sind die Vorteile der Konturmarkierung für die Sichtbarkeit?
Die Verwendung von Konturmarkierungen trägt nicht nur zur
Sicherheit bei, sondern verleiht Ihrem Unternehmen auch ein
professionelles Erscheinungsbild. Unsere Produkte bestehen
aus reflektierenden Materialien, die auch bei schlechten
Lichtverhältnissen eine exzellente Sichtbarkeit bieten. Zudem helfen sie
dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und potenzielle
Bußgelder zu vermeiden.
Kfz-Warnmarkierung als Konturmarkierung oder Heckmarkierung nach DIN 30710 , ECE 70 , ECE 104, StVZO
Konturmarkierung nach ECE 70 und ECE104 und
Warnmarkierung nach StVZO §53b von Bohmeyer & Schuster
ist langlebig und einfach am Fahrzeug, wie einem LkW und zu installieren und
durch eine Kantenversiegelungextrem haltbar.
Die Warnmarkierung von Hubladebühnen an LKW sowie von Rettungs- und
Sonderfahrzeugen ist in verschiedenen Vorschriften geregelt. Sie finden bei
uns die vorschriftsgemäße Konturmarkierung für folgende Fahrzeuge und
Elemente:
- Hubladebühnen nach StVZO § 53b
- Reinigungsfahrzeuge und Fahrzeuge mit Sonderrechten nach StVO §35 und DIN 30710
- Konturmarkierung für Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr
- Container und andere Verkehrshindernisse nach StVO §32 Abs. 1
- LKW nach ECE 104 und ECE 70
Zur sachgemäßen Befestigung aller 3M Warnmarkierungen können Sie außerdem die
entsprechende Kantenversiegelung separat anfordern. Die transparente,
selbstklebende Kantenversiegelung schützt die Folienränder und macht die
Warnmarkierung insbesondere bei häufigen Reinigungsarbeiten länger haltbar.
Heckmarkierung an Hubladebühnen nach StVZO § 53b
Die StVZO sieht eine Konturmarkierung für Hubladebühnen in Form von
rot-weißen, retroreflektierenden Warntafeln vor. Die Warntafeln müssen gut
sichtbar sein, jedoch nur nach hinten wirken. Unsere Warntafeln zur
Heckmarkierung nach StVZO § 53b sind mit einer Wechselhalterung ausgestattet
und können dauerhaft an der Hubladebühne befestigt werden. Die Warntafeln aus
reflektierender, selbstklebender Folie können bei uns linksweisend,
rechtsweisend oder in doppelter Ausführung für die beidseitige Warnmarkierung
angefordert werden.
Warnmarkierung an Reinigungsfahrzeugen nach StVO §35 und DIN 30710
Fahrzeuge im Stadtreinigungsbetrieb müssen durch eine weiß-rot-weiße
Konturmarkierung gekennzeichnet sein, um zum Zweck der Reinigung alle Straßen,
Straßenseiten und Fahrtrichtungen befahren zu dürfen. Zusätzlich muss auch das
Personal mit auffälliger Warnkleidung ausgestattet sein. Zur Warn- und
Konturmarkierung von Reinigungsfahrzeugen erhalten Sie bei uns Warnbänder in
links- und rechtsweisender Ausführung, die Sie wahlweise fertig zugeschnitten
oder als Meterware in verschiedenen Breiten und Längen anfordern können. Die
Konturmarkierung entspricht ebenfalls der europäischen DIN-Norm 30710 zur
Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen mit Sonderrechten.
Konturmarkierung für Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten von Polizei und Feuerwehr
Die Konturmarkierung für
Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten, wie bei
Polizei und Feuerwehr, erhöht deren
Sichtbarkeit und Sicherheit im
Straßenverkehr, erfüllt gesetzliche Vorschriften der StVZO,
sorgt für ein professionelles Erscheinungsbild und ermöglicht eine schnelle
Identifikation, was insbesondere in Notfallsituationen von entscheidender
Bedeutung ist.
Konturmarkierung an Containern nach StVO §32 Abs. 1
Eine Warnmarkierung an Müllcontainern, Sammelbehältern und ähnlichen
Hindernissen ist laut StVO erforderlich, um die Container im Straßenverkehr
ausreichend abzusichern. Sie finden bei uns zu diesem Zweck die
vorschriftsgemäße Konturmarkierung in Form von selbstklebender Reflexfolie.
Die Warnmarkierung für Container wird von uns in Einheiten zu je 4
linksweisenden und 4 rechtsweisenden Folien geliefert.
Konturmarkierung an LKW und Planen nach ECE 70 und ECE 104
Die international gültigen ECE-Vorschriften enthalten technische Vorgaben für
Kraftfahrzeuge sowie für deren Ausrüstungsteile. Die Warnmarkierung an LKW ist
geregelt in der ECE 70 zur rückwärtigen Kennzeichnung von LKW und in der
ECE 104 zur Konturmarkierung von LKW im grenzüberschreitenden
Verkehr. Sie erhalten bei uns die vorschriftsgemäße Konturmarkierung nach ECE
104 aus selbstklebender, reflektierender Folie wahlweise für Festaufbauten,
Planenaufbauten oder Tankfahrzeuge. Die reflektierende Konturmarkierung ist in
einer Länge von 50 m erhältlich und speziell für die Kennzeichnung von LKWs
und Anhängern konzipiert. Die Warnmarkierung wird von uns als Meterware in der
Reflexionsklasse RA3 geliefert. Nach ECE 70 können Sie bei uns die
vorschriftsgemäße Heckmarkierung für bauartgeprüfte Zugmaschinen, Anhänger und
Auflieger anfordern. Die Markierungen sind bei uns aus Aluminium oder
Kunststoff erhältlich auf Wunsch auch als selbstklebende Warnmarkierung.
Anwendung von Konturmarkierungen in verschiedenen Branchen
Die Konturmarkierung findet in zahlreichen Branchen Anwendung
und ist nicht auf Einsatzfahrzeuge beschränkt. Sie ist auch
für Unternehmen in der Logistik,
Bauwirtschaft und Transport unverzichtbar.
In der Logistik beispielsweise verbessern die Markierungen
die Sichtbarkeit von Lkw und Lieferfahrzeugen, wodurch die
Sicherheit beim Be- und Entladen erhöht wird. In der
Bauwirtschaft sind solche Kennzeichnungen wichtig, um
Baustellenfahrzeuge und -maschinen deutlich zu kennzeichnen, was das Risiko
von Unfällen auf der Baustelle verringert.
BOHMEYER & SCHUSTER - Ihr Partner für sichere Konturmarkierungen
BOHMEYER & SCHUSTER ist nicht nur ein Lieferant, sondern
auch Ihr Partner für alle Belange rund um die
Konturmarkierung. Unser Expertenteam berät Sie gerne zu den
besten Lösungen für Ihre spezifischen Anforderungen und steht Ihnen mit Rat
und Tat zur Seite, um die Sicherheit und
Vorschriften für Ihre Fahrzeuge und Flächen zu gewährleisten.
Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Fahrzeuge optimal sichtbar
und gut geschützt sind.
Noch Fragen? Angebot benötigt? Kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Fragen zu unseren Konturmarkierungen haben oder Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Produkte benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser engagiertes Team von BOHMEYER & SCHUSTER steht bereit, um Ihnen zu helfen, Ihre Sicherheitsstandards zu verbessern und gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Profitieren Sie von unserer Expertise und gestalten Sie die Sicherheit auf Ihren Straßen und Parkflächen aktiv mit! Gerne erstellen wir Ihnen ein attraktives Angebot!
Entscheiden Sie sich für die Konturmarkierung von BOHMEYER & SCHUSTER und machen Sie den ersten Schritt zu mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen!