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Unbefugten Zutritt verboten

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  • Material: Folie (selbstklebend) oder Aluminium
  • Maße: 200 oder 400 mm Durchmesser
  • Grundfarbe: weiß / Text: schwarz / Rand: rot
  • nach BGV A8 P 03
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Beschreibung
Das Verbotszeichen "Unbefugten Zutritt verboten" untersagt den Zutritt zu Bereichen, die nur für autorisiertes Personal freigegeben sind. Das "Zutritt verboten" Schild dient einerseits dem Schutz von sensiblen Anlagen und Materialien, andererseits aber auch der Sicherheit ortsfremder Personen. Eine Missachtung der Verbotskennzeichnung kann unter Umständen schwere Verletzungen oder Ausfälle an sensiblen Anlagen zur Folge haben.

Kennzeichnen Sie ein Zutrittsverbot durch aussagekräftige Verbotsschilder, um Betriebsräume mit Sicherheitsrisiko vor unbefugtem Zugang zu schützen. Das Verbotsschild "Unbefugten Zutritt verboten" ist für die Sicherheitskennzeichnung nach BGV A 8 vorgesehen. Ihre Hinweisschilder bestellen Sie bei uns wahlweise aus Aluminium oder aus selbsthaftender Folie zum einfachen Verkleben.

Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Textes der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.