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Grünabfälle verboten

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  • Material: Aluminium
  • Maße: 200 oder 400 mm Durchmesser
  • Grundfarbe: weiß / Piktogramm: schwarz / Rand: rot
  • praxiserprobt
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Beschreibung
Das Verbotszeichen "Grünabfälle verboten" untersagt das Abladen von Grünabfällen in öffentlichen Bereichen, auf Privatgrundstücken und auf Betriebsgeländen. Das Verbotsschild kennzeichnet insbesondere die Verkehrswege im Umkreis von Kleingartenanlagen und ähnlichen Einrichtungen, in denen vermehrt Pflanzenreste, Laub oder Rasenschnitt anfallen.

Durch eine aussagekräftige Verbotskennzeichnung weisen Sie Gartenbesitzer unmissverständlich auf Bereiche hin, in denen Grünabfälle abladen verboten ist. Vermeiden Sie eine teure Entsorgung auf eigene Kosten mithilfe unserer praxisbewährten Verbotsschilder.

Das Hinweiszeichen "Grünabfälle verboten" kaufen Sie bei uns als stabiles Aluminium -Schild für den Einsatz in Außenbereichen. Wir liefern Ihre Hinweisschilder in zwei Größen mit einem Durchmesser von 200 oder 400 mm.

Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.