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Kombischild Asbestfasern nach TRGS 519, Anlage 2a

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  • Material: Aluminium
  • Maße: 700 x 500 mm
  • Grundfarbe: weiß / Piktogramm: schwarz / Rand: rot
  • gemäß TRGS 519 , Anlage 2a: Kennzeichnung von Arbeitsbereichen und Symbol nach ASR A 1.3 (2013) und DIN 4844 -2
Beschreibung
Das Verbotsschild "Asbestfasern" kennzeichnet Räume und Behältnisse, in denen asbesthaltige Stoffe gelagert werden. Gemäß TRGS 519 (Anlage 2a) sind Asbest belastete Behältnisse mit einer klar erkennbaren Verbotskennzeichnung zu versehen. Das Verbotszeichen ist auch für Behälter vorgesehen, in denen Asbest belastete Arbeitskleidung zum Zweck der Wäsche und Reinigung transportiert werden.

Unser Kombischild "Asbestfasern" ist für die Sicherheitskennzeichnung von asbesthaltigen Baustoffen, Abfällen und Textilien gemäß TRGS 519 vorgesehen. Das Warnsymbol entspricht den Vorgaben von DIN 4844 -2 und ASR A 1.3 (2013). Bestellen Sie Ihre Verbotsschilder bequem online aus Aluminium für Innen- und Außenbereiche.

Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.