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Für Flurförderzeuge verboten nach ISO 7010 (P 006)

Made in Germany
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4 Varianten
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  • Material: Folie (selbstklebend) oder Aluminium
  • Maße: 100, 200, 315 oder 400 mm Durchmesser
  • Grundfarbe: weiß / Piktogramm: schwarz / Rand: rot
  • nach DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3 (2013)
Für die Artikelnummer, Preise & Lieferzeiten klicken Sie bitte alle Wunscheigenschaften an
Beschreibung
Das Verbotsschild P 006 "Für Flurförderfahrzeuge verboten" kommt in allen Bereichen zum Einsatz, in denen die Durchfahrt mit Gabelstaplern untersagt ist. Das Schild dient der Unfallverhütung und der Sicherheit von Fußgängern bzw. Fahrzeugführern.

Verbotsschilder für Stapler werden z. B. in Bereichen eingesetzt, in denen motorisierte Fahrzeuge eine übermäßige Gefahr für Fußgänger darstellen oder in denen generell mit einem erhöhten Fußgängeraufkommen zu rechnen ist. Außerdem ist eine Verbotsbeschilderung überall dort sinnvoll, wo die sichere Durchfahrt mit einem Gabelstapler aufgrund von engen Gängen, herabfallenden Gegenständen oder sensiblen Bodenflächen nicht möglich ist.

Das Verbotszeichen "Für Flurförderfahrzeuge verboten" erhalten Sie bei uns im Online-Versand aus Aluminium oder als selbstklebendes Folienschild. Wir liefern das Piktogramm-Schild in mehreren Größen gemäß ASR A 1.3 (2013) und DIN EN ISO 7010 .

Eigenschaften:
  • hochwertiger Sieb-/Digitaldruck (je nach Material)
  • UV-Licht beständig
  • witterungsbeständig

  • nach DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3 (2013)
Farbgebung:
  • Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot
  • Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß
  • Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz
Erkennungsweiten:
  • bei ø 100 mm → 4 m
  • bei ø 200 mm → 8 m
  • bei ø 400 mm → 16 m