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Für Fußgänger verboten nach ISO 7010 (P 004)

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  • Material: Folie (selbstklebend) , Aluminium oder Kunststoff
  • Maße: 100, 200, 315 oder 400 mm Durchmesser
  • Grundfarbe: weiß / Piktogramm: schwarz / Rand: rot
  • nach DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3 (2013)
Für die Artikelnummer, Preise & Lieferzeiten klicken Sie bitte alle Wunscheigenschaften an
Beschreibung
Das Verbotsschild "Für Fußgänger verboten" wird in Betriebsstätten eingesetzt, um Unfällen und Schäden durch querende Personen vorzubeugen. Als Teil der betrieblichen Verbotsbeschilderung verhindert das Zeichen, dass Fußgänger stark befahrene oder gefährliche Bereiche betreten.

Verbotsschilder für Fußgänger P004 kommen überall dort zum Einsatz, wo Fußgänger eine Gefahr für die Arbeitssicherheit darstellen oder ihrerseits gefährdet sind. Dazu zählen z. B. Baustellen, Staplerwege und der Arbeitsradius von Kränen, unbefestigte oder unebene Oberflächen sowie Bereiche, in denen mit herabfallenden Gegenständen zu rechnen ist.

Das Zeichen "Für Fußgänger verboten" erhalten Sie bei uns in mehreren Größen bis 400 mm Durchmesser. Wir liefern Ihre Verbotsschilder wahlweise aus Aluminium , Kunststoff oder als Piktogramm-Aufkleber. Alle Schilder entsprechen den Vorgaben der DIN EN ISO 7010 bzw. ASR A 1.3 (2013).

Eigenschaften:
  • hochwertiger Sieb-/Digitaldruck (je nach Material)
  • UV-Licht beständig
  • witterungsbeständig

  • nach ASR A1.3 (2013), DIN EN ISO 7010, P002
Farbgebung:
  • Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot
  • Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß
  • Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz
Erkennungsweiten:
  • bei ø 200 mm → 8 m
  • bei ø 315 mm → 12 m
  • bei ø 400 mm → 16 m