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Tragen von Straßenschuhen verboten nach ISO 20712-1 (WSP 013)

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  • Material: Folie (selbstklebend) oder Aluminium
  • Maße: 200 oder 400 mm Durchmesser
  • Grundfarbe: weiß / Piktogramm: schwarz / Rand: rot
  • nach ISO 20712 -1 und DIN 4844 -2
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Beschreibung
Das Verbotsschild "Tragen von Straßenschuhen verboten" untersagt den Zugang mit Schuhwerk in Bereichen mit erhöhten Hygieneanforderungen. Das Verbotszeichen kommt vor allem in Duschen, Umkleidekabinen und Nassbereichen von Schwimmbädern zum Einsatz. Ein Betreten mit verschmutzten Schuhen birgt in diesen Bereichen aufgrund der Feuchtigkeit ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Versehen Sie Nassbereiche mit einer umfassenden Verbotskennzeichnung, um die Badegäste auf die geltenden Hygienevorschriften hinzuweisen. Unsere Verbotsschilder sind für den Einsatz gemäß ISO 20712 -1 geeignet und werden von uns als Aluminium -Schilder mit 400 mm Durchmesser geliefert.

Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot und nach RAL 3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.