Gebotsschilder praxisbewährt
Praxisbewährte Gebotsschilder ergänzen in der Regel genormte Gebotsschilder nach DIN EN 7010, welche im Rahmen der Betriebskennzeichnung verpflichtend Verwendung finden. Die in dieser Kategorie geführten Gebotsschilder sind praxiserprobt und erhöhen die Arbeitssicherheit zusätzlich, indem sie die nach Vorschrift anzubringenden Gebotszeichen mit wichtigen spezifischen Geboten anreichern und konkretisieren. Sie können alle Gebotsschilder / Gebotszeichen in der Gesamtübersicht betrachten und filtern.
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Praxisbewährte Gebotszeichen als Ergänzung zu vorschriftsmäßigen Schildern
Praxiserprobte Gebotsschilder haben sich in den letzten Jahrzehnten in Betrieben schlichtweg durch die permanente Verwendung etabliert. Obwohl sie keiner Norm unterliegen, erhöhen sie in erheblichem Maße die allgemeine Arbeitssicherheit. Daher werden sie von vielen Arbeitgebern bzw. Betrieben als ergänzende Handlungsempfehlungen benutzt, um im Rahmen der Sorgfaltspflicht die allgemeine Arbeitssicherheit zu erhöhen. Praxisbewährt e Gebotszeichen sind grundsätzlich freiwillig und ergänzen insofern die vorschriftsmäßigen anzubringenden Gebotsschilder.
Darf ich praxisbewährte Gebotsschilder völlig frei gestalten bzw. einsetzen?
Grundsätzlich ja, auch wenn der Arbeitgeber / Betrieb einige Dinge beachten sollte. Gebotsschilder, die keiner aktuell anzuwendenden Norm bzw. Vorschrift unterliegen sind zunächst einmal als praxisbewährt / praxiserprobt zu bewerten. Jeder Betrieb hat die Möglichkeit die eigene Arbeitssicherheit zu erhöhen, indem er zusätzlich zur rechtlich geforderten Gebotsbeschilderung eigene, zusätzliche Schilder und Aufkleber anbringt. Im Kern ist er dabei in der Darstellung von einem Piktogramm oder Text frei in seiner Gestaltungsmöglichkeit. Dennoch empfiehlt es sich nicht wie wild diverse Gebotsschilder zu kleben. Wichtig ist mit Augenmaß zu agieren.Für praxiserprobte Gebotsschilder / Gebotszeichen gilt:
- Praxiserprobte Gebotszeichen sind immer als Ergänzung der vorschriftsmäßigen Gebotsschilder nach ISO 7010 / ASR 1.3 / DIN 4844 zu verstehen
- Sie dürfen der vorschriftsmäßigen Gebotsbeschilderung in der Bedeutung nicht zuwiderlaufen
- Sie sollten eine klare Anweisung übermitteln
- Sie sollten damit die Allgemeine Arbeitssicherheit zusätzlich erhöhen
- Sie eignen sich als Textanleitung, um spezifische Handlungsempfehlungen, z.B. in verschiedenen Sprachen zu hinterlegen
- Die Piktogramme zu den Geboten sind gestalterisch frei, müssen jedoch verständlich sein
Gebotszeichen nach alten Normen - plötzlich praxisbewährt oder Verwendung verboten?
In den letzten Jahren gab es immer wieder Gebotszeichen, die über lange Zeit für eine vorschriftsmäßige Beschilderung geeignet waren, die dann aber durch Normänderungen diesbezüglich ungültig wurden. Praxisbewährte bzw. praxiserprobte Zeichen unterliegen keiner gesetzlich festgelegten Definition, sondern sind im Laufe der Jahre etablierte Begriffe. Grundsätzlich kann man daher jedes nicht einer gesetzlichen Vorschrift entsprechendes Gebotsschild als praxisbewährtes Gebotsschild bezeichnen. Dennoch sollten Sie die bei der Nutzung alter Gebotsschilder folgendes berücksichtigen:- Gebotszeichen alte Normen haben eine Übergangsfrist
- die Regeln zum Ablauf der Gültigkeit sind festgelegt
- Gebotszeichen alter Norm sind nach Ablauf der Übergangsfrist ungültig
- neue und alte Schilder sollten prinzipiell nicht gemischt werden
- diese Schilder wirken nicht ergänzend, sondern können die Wirksamkeit aktueller Normschilder aufheben
- alte Normschilder kann man zwar als praxisbewährt bezeichnen, aber...
Es gibt innerhalb der Normen einigen Interpretationsspielraum. Wir raten von der Nutzung alter Normschilder oder dem Mischen mit neuen Gebotszeichen grundsätzlich ab, da dies rechtlich und versicherungstechnisch als kritisch zu bewerten ist.
Unsere Empfehlung:
- nutzen Sie Gebotszeichen nach ISO 7010 / ASR 1.3 / DIN 4844 als solide Sicherheitskennzeichnung nach Vorschrift
- ergänzen Sie diese genormten Gebotsschilder durch praxisbewährte
- Gerne drucken wir nach Ihren Anforderungen individuelle Gebotsschilder
Gebotsschilder für Maschinen, Aufzüge, Raucherzonen, Richtungen und vieles mehr
In unserem Sortiment finden Sie Gebotsschilder für den betrieblichen Arbeitsschutz. Alle praxisbewährten Zeichen sind Lagerware, wir können Ihnen aber auch eigene Schilder als individuellen Druck nach Ihrer Druckvorlage fertigen. Lagernde Schilder gibt es zu folgenden Themengebieten:- Augenschutz
- Barrierefreiheit
- Elektrizität
- Fußschutz
- Gehörschutz
- Handschutz
- Hygiene
- Kopfschutz
- Rauchen
- gestattet
- Schutzkleidung
- Technische Ausrüstung
Nutzen Sie praxisbewährte jetzt Gebotszeichen zur Verbesserung der Betriebssicherheit
Praxisbewährte blaue Gebotszeichen sind eine hervorragende Ergänzung zur regulären Gebotskennzeichnung, um Gefahrenstellen und Sicherheitsrisiken außerhalb der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht abzudecken. Überall dort, wo die Arbeitssicherheit weiter verbessert werden soll, ergänzen bewährte Gebotsschilder die vorgeschriebene Sicherheitskennzeichnung für Arbeitsgeräte, technische Anlagen und den persönlichen Arbeitsschutz.
Wir bieten Ihnen das Gesamtpaket und liefern Ihnen passende Gebotsschild für Ihre betrieblichen Sicherheitsausrüstung. Unsere praxiserprobten Gebotszeichen sind ebenso wie die gesetzlich vorgeschriebenen Schilder als blau-weiße Piktogramm-Schilder erhältlich, so dass sie vom Personal sofort als anweisende Gebotsschilder wahrgenommen werden. Die Piktogramme garantieren eine leichte Verständlichkeit unabhängig von den Sprachkenntnissen Ihrer Mitarbeiter.
Unsere Gebotsschilder können je nach individuellem Bedarf eingesetzt werden und ermöglichen eine flexible Gebotsbeschilderung in jedem Raum. Viele unserer Schilder sind als langlebige Piktogramm-Aufkleber erhältlich und können ohne weitere Installation direkt am Arbeitsplatz verklebt werden. Alle Gebotszeichen sind praxiserprobt und haben sich im Betriebsalltag vielfach bewährt.