Verkehrsberuhigung nach StVO

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Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs - Verkehrsschild VZ 325.1
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Verkehrsberuhigter Bereich, doppelseitig (Rückseite VZ 325.2) - Verkehrsschild VZ 325.1-40
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Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs - Verkehrsschild VZ 325.2
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Beginn einer Fußgängerzone - Verkehrsschild VZ 242.1
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Ende einer Fußgängerzone - Verkehrsschild VZ 242.2
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Verkehrsschilder Verkehrsberuhigter Bereich und Verkehrsberuhigte Zone
Verkehrsberuhigte Bereiche werden umgangssprachlich auch als Spielstraßen bezeichnet und existieren in der StVO schon seit 1980. Der verkehrsberuhigte Bereich wird angekündigt durch das umgangssprachlich als Verkehrsschild Spielstraße bezeichnete Verkehrszeichen mit der VZ-Nr. 325.1 offiziell als "Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs" benannt und beendet durch das Verkehrsschild mit der VZ-Nr. 325.2 "Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs". Diese Verkehrszeichen können Sie hier bei Bohmeyer & Schuster als Schild Verkehrsberuhigte Zone bzw. Schild Verkehrsberuhigter Bereich kaufen.Schild "Verkehrsberuhigte Zone" online kaufen
Ihre Verkehrszeichen Verkehrsberuhigter Bereich bestellen Sie bei uns direkt online in der ein- oder zweiseitigen Ausführung. Alle unsere Verkehrszeichen sind aus robustem Aluminium gefertigt und entsprechen den Vorgaben der StVO. Je nach Bedarf wählen Sie Ihr Verkehrsschild bei uns in der Größe 420 x 630 mm oder 600 x 900 mm. Bitte beachten Sie bei Ihrer Bestellung die geänderten VZ-Nummern für das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich":- Verkehrszeichen "Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs": alte VZ-Nr. 325, neue VZ-Nr. 325.1
- Verkehrszeichen "Ende des verkehrsberuhigten Bereichs": alte VZ-Nr. 326-50, neue VZ-Nr. 325.2
- doppelseitiges Verkehrsschild "Verkehrsberuhigter Bereich": alte VZ-Nr. 326-40, neue VZ-Nr. 325.1-40
Verkehrsberuhigter-Bereich-Verkehrsschilder nach StVO
Das Schild "Verkehrsberuhigte Zone" weist den Verkehrsteilnehmer auf einen verkehrsberuhigten Bereich innerhalb von geschlossenen Ortschaften hin. Verkehrsberuhigte Zonen dienen vor allem dem Schutz von Fußgängern und spielenden Kindern, daher auch der umgangssprachliche Name "Spielstraße".Innerhalb des ausgeschilderten Bereichs gelten für alle Fahrzeugführer folgende Regeln:
- Fußgänger dürfen die gesamte Straße benutzen, Kinderspiele sind auf der gesamten Straße erlaubt.
- Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Fahrzeuge dürfen Fußgänger nicht gefährden oder behindern. Im Zweifelsfall müssen sie warten.
- Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
- Parken ist ausschließlich innerhalb der gekennzeichneten Flächen zulässig.