30 Tage Rückgaberecht
Trusted Shops
Ekomi 4,9 von 5
Sale

Nur im Notfall öffnen links (quer)

Made in Germany
10 % Sale
1 Variante
Einzelpreis exkl. MwSt.
2,53 €
zzgl. 19% MwSt (3,01 € inkl. MwSt.)
Lieferzeit: 1-3 Werktage
Angebot anfragen
Artikelnummer: 9206f74l
Mengenrabatte Exkl. MwSt. Inkl. MwSt.
1 Stück 2,81 €
2,53 €
3,34 €
3,01 €
ab 10 Stück 2,57 €
2,31 €
3,06 €
2,75 €
ab 25 Stück 2,39 €
2,15 €
2,84 €
2,56 €
ab 50 Stück 2,31 €
2,08 €
2,75 €
2,48 €
  • Material: Folie (selbstklebend)
  • Maße: 74 x 148 mm
  • Grundfarbe: grün / Piktogramm + Rand: weiß
  • praxisbewährt
Beschreibung

Die selbstklebende Folie Nur im Notfall öffnen links (quer) hilft im Notfall bei der Navigation

Die praxiserprobte Folie Nur im Notfall öffnen links (quer) kann im Leben retten, denn sie weist Flüchtenden im Notfall leicht verständlich den Weg zum nächsten Notausgang. Damit die Fluchtwege nicht fälschlicherweise passiert werden, kommt das Produkt mit Text („Nur im Notfall öffnen“), sodass im Zweifelsfall kein Fehler geschieht. Für eine gute Sichtbarkeit der Folie sorgt das altbewährte Design bestehend aus weißem Piktogramm und Text auf grünem Hintergrund mit weißem Rand. Die Maße der Folie betragen 74 x 148 mm. Selbstverständlich entspricht sie darüber hinaus gängigen EU-Normen, weswegen sie sofort bedenkenlos angebracht werden kann.

Die Folie Nur im Notfall öffnen links (quer) ist lange haltbar und darüber hinaus einfach anzubringen

Die Folie ist selbstklebend, kann also leicht auf glatten Oberflächen angebracht werden. Darüber hinaus ist sie langnachleuchtend . Das bedeutet, dass die Folie selbst in Räumen ohne Notbeleuchtung angeklebt werden kann. Für den Print des Produkts wird ein hochwertiges Siebdruckverfahren angewandt, um es adäquat vor Vergilbung oder Verwitterung zu schützen.

Farbgebung:

Sicherheitsfarbe des Rettungszeichens nach DIN 5381 grün und nach RAL 6032 signalgrün. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß.

Gesetzlicher Hinweis:

In Deutschland lang nachleuchtendes Material bei Brandschutzzeichen und Rettungswegzeichen laut BGV A8 §10 Absatz 2 und 3 vorgeschrieben.