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Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt - Verkehrsschild VZ 1053-30

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  • Material: Aluminium
  • Maße: 231 x 420 oder 330 x 600 mm
  • Bauart: Flachform , Rundform oder Alform
  • Reflexionsklasse: RA1, RA2 oder RA3
  • nach StVO §39 Abs.3

Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.

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Beschreibung
Das Zusatzzeichen "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" mit der VZ 1053-30 dient als zusätzliche Angabe für reguläre Verkehrsschilder. Es zeigt an, dass das Parken ausschließlich in den angezeigten Bereichen erlaubt ist.

Dieses Zusatzzeichen 1053-30 steht ergänzend für Verkehrsschilder, die auf einen Parkplatz oder eine geltende Parkregelung hinweisen. Es kann zum Beispiel in Kombination mit dem Verkehrszeichen VZ-Nr. 314 "Parkplatz" gesetzt werden. In diesem Fall zeigt es an, dass die Parkerlaubnis ausschließlich für gekennzeichnete Bereiche gilt.

Das Zusatzzeichen VZ 1053-30 "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" steht wie die meisten Zusatzzeichen 1053-30 immer direkt unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht.

Material:
  • Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminium blech
  • Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
  • Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
  • Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
  • Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
  • Alform: umlaufender Aluminium-Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen

Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.