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Erste-Hilfe-Schränke

Bei Unfällen im Betrieb ist eine schnelle Verfügbarkeit der Erste-Hilfe-Produkte das A und O. Unsere Erste-Hilfe-Schränke sind entsprechend der DIN 13157 bzw. DIN 13169 gefüllt und erfüllen höchste Qualitätsstandards. Sie bieten nicht nur einen schnellen Zugang zu den wichtigsten Erste-Hilfe-Materialien, sondern sorgen zudem für eine fach- und sachgerechte Lagerung. Sorgen Sie jetzt für ihren Betrieb vor - mit Erste-Hilfe-Ausrüstung und -Schränken von BOHMEYER & SCHUSTER.

Erste-Hilfe-Schränke für Unternehmen

Erste Hilfe Schränke ermöglichen eine gesicherte Erstversorgung bei Unfällen. Unsere Erste Hilfe Schränke sind zum Einen zur Nutzung für Erste Hilfe Ausrüstung wie Krankentragen gedacht, zum Anderen für die Aufbewahrung von Verband- und anderen Erste-Hilfe-Materialien. Bei letzterem hängt der Umfang der Befüllung von der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und dem Arbeitsbereich ab. Entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften der BGV A1 § 25 (2) muss das Unternehmen Sorge tragen, dass das Erste-Hilfe-Material zur Tages- und Nachtzeit gleichermaßen problemlos und schnell erreichbar ist, also in geeigneten Behältnissen. Das Erste-Hilfe-Material muss rechtzeitig ergänzt und erneuert werden.

Erste Hilfe Ausstattung nach DIN 13157 & DIN 13169

Erste Hilfe Schränke mit Inhalt nach gesetzlichen Normen DIN 13157 und DIN 13169 (je nach Betriebsgröße) sichern die Einhaltung der Bestimmungen bezüglich der vorzuhaltenden betrieblichen Erste-Hilfe-Ausstattung. Gerne liefern wir Ihnen die Erste-Hilfe-Schränke auch ohne Inhalt. Welche Norm und damit die Füllmenge und Anzahl der Verbandschränke für Ihr Unternehmen infrage kommt, entnehmen Sie bitte der Aufstellung bezüglich der Erste-Hilfe-Ausrüstung.

Ihr Verbandschrank nach DIN 13157 und 13169 - Verbandschränke


Die Art und Größe eines Betriebes sind in Bezug auf die BGV A5 und die ASR A4.3 entscheidend, welche Erste-Hilfe-Vorsorge getroffen werden muss bzw. welche Erste-Hilfe-Einrichtungen dafür bereitzuhalten sind. Die nachfolgenden Beispiele sollen eine erste Orientierung für die Erste-Hilfe-Versorgung in Unternehmen bieten.

Verwaltungs- und Handelsbetriebe

Geringes Gefahrenpotential

Unternehmen mit Verwaltungstätigkeiten und überwiegender Bürotätigkeit sind in der Regel in geringem Maße durch Verletzungen gefährdet. Die Gefahr beschränkt sich dabei zumeist auf kleinere Blessuren, wie Schnitte, Quetschungen und Hautverletzungen. Zu den typischen Unternehmen zählen alle Betriebe, die im Büro zuhause sind, wie z.B. Hausverwaltungen, Rechtsanwaltskanzleien, IT-Firmen, diverse Dienstleistungsunternehmen und andere Unternehmen in denen nicht verarbeitet oder produziert wird.

Benötigt wird:

  • bis 50 Beschäftigte:
    1 x Erste-Hilfe-Schränke nach DIN 13157 oder vergleichbare Ausrüstung
  • ab 50 Beschäftigten:
    1 x Erste Hilfe Schränke nach DIN 13169 (1x je 300 Mitarbeiter) oder vergleichbare Ausrüstung

Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe

Mittleres Gefahrenpotential

In Betrieben mit Herstellungs- und Verarbeitungsprozessen tätige Personen sind in höherem Maße von Verletzungen gefährdet. Von vorhandene Maschinen und genutzten Werkzeugen geht eine gewisse Gefahr aus, die sich auch mit Schutzmaßnahmen nicht gänzlich ausschließen lässt. Dazu zählen die Küchenbereiche vieler gastronomischer Einrichtungen, klassische Nähereien, diverse größere Fabriken, Logistik- und Lagerunternehmen, aber auch Fleischereien und andere Lebensmittel verarbeitenden Betriebe.

Benötigt wird:

  • bis 20 Beschäftigte:
    1 x Erste-Hilfe-Schränke nach DIN 13157 oder vergleichbare Ausrüstung
  • ab 20 Beschäftigten:
    1 x Erste Hilfe Schränke nach DIN 13169 (1x je 100 Mitarbeiter) oder vergleichbare Ausrüstung

Baustellen

Hohes Gefahrenpotential

Fachkräfte, Ingenieure, Arbeiter und andere Personen sind auf Baustellen einer erhöhten Gefahr ausgeliefert. Vor allem die Arbeit mit Höhenunterschieden macht diese Tätigkeiten gefährlicher, als jene in anderen Berufszweigen. Neben den typischen Baubetrieben, die in dieser Sparte tätig sind, findet man je nach Baustelle häufig Dachdeckerunternehmen, Sanitärfachfirmen, Schlossereien, Tischlereien und andere Gewerke. Auch wenn diese mitunter zum produzierenden und verarbeitenden Gewerbe gezählt werden könnten, ist auf Baustellen die erhöhte Gefährdungslage zu berücksichtigen.

Benötigt wird:

  • bis 10 Beschäftigte:
    1 x Erste-Hilfe-Schränke nach DIN 13157 oder vergleichbare Ausrüstung
  • ab 10 Beschäftigten:
    1 x Erste Hilfe Schränke nach DIN 13169 (1x je 50 Mitarbeiter) oder vergleichbare Ausrüstung


Praxistipp

Variabel mit den genormten Produkten arbeiten

Ein Erste-Hilfe Schrank mit großer Füllung nach DIN 13169 kann auch durch zwei Erste-Hilfe-Schränke mit kleiner Befüllung nach DIN 13157 ersetzt werden. Zudem ist je nach betrieblichen Voraussetzungen auch eine Kombination mit anderen Erste-Hilfe-Einrichtungen wie den kleineren Verbandkästen oder aber den vielseitig einsetzbaren Erste-Hilfe-Koffern möglich. Diese Produkte sind weniger groß angelegt, sind aber durch Wandhalterungen auch optimal in die Sicherheitseinrichtungen integrierbar und zudem mobil nutzbar.


Erste Hilfe Schränke im betrieblichen Gesamtkontext

Erste Hilfe Schränke immer aktuell und vollständig halten

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Arbeitsstätte instand zu halten und muss Sorge tragen, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Das bezieht sich nicht nur auf die grundsätzlichen betrieblichen Erfordernisse, sondern ebenfalls auf die Erste-Hilfe-Koffer. Diese müssen bei Nutzung vervollständigt werden und müssen die Sterilität garantieren. Ist dies nicht der Fall, kann bei entsprechender Beurteilung der Aufsichtsbehörden bei schwerwiegenden bzw. dauerhaften Verstößen sogar eine Einstellung des laufenden Betriebs die Folge sein. Deshalb ist es diesbezüglich auf die Ablaufzeiten der Inhalte der Erste-Hilfe-Schränke zu achten. BOHMEYER & SCHUSTER liefert daher ausschließlich Qualitätsprodukte direkt ab Herstellung.

Hygiene ist nicht nur am Arbeitsplatz gefordert

(2) Der Arbeitgeber muss nicht nur dafür sorgen, dass Arbeitsstätten entsprechend den hygienischen Erfordernissen gereinigt werden, sondern sollte auch der Hygiene bei den Erste-Hilfe-Einrichtungen eine hohe Aufmerksamkeit zukommen lassen. Neben typischen Erste-Hilfe-Einrichtungen, wie Krankentragen, Defibrillatoren und Augenspülflaschen ist auch beim Erste-Hilfe-Schrank immer nach hygienischen Grundsätzen zu behandeln. Die Inhalte müssen vor Außeneinwirkung geschützt sein, damit Qualität und Verwendbarkeit nicht leiden.

Nur ein frei zugänglicher Erste-Hilfe-Schrank hilft

(3) Der Arbeitgeber muss nicht nur in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die Erste-Hilfe-Schränke vollständig sind, er muss auch dafür sorgen, dass die Zugänglichkeit gewährleistet ist. Ein Erste-Hilfe-Schrank als Sicherheits- und Rettungseinrichtung sollte zunächst nicht zugestellt sein. Gerade in kleineren Räumen abseits der Flure ist die Gefahr groß, dass er als notwendiges Übel gesehen wird, dass keiner Aufmerksamkeit bedarf. Die freie und schnelle Zugänglichkeit wird aber vom Gesetzgeber gefordert. Insofern ist diese kompromisslos umzusetzen. Zudem ist eine Einweisung der Ersthelfer gefordert, damit eine schnelle Erste-Hilfe möglich wird. Eine klare Kennzeichnung der Position der Erste-Hilfe-Schränke mittels Rettungszeichen hilft.